Mirko Kother
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Die Zugspitze meldet Schnee, Sonne, Spaß und Wintersportvergnügen. Die Bretter werden gewachst, die Bindungen überprüft, das Snowboard begutachtet und die Winterklamotten, Skibekleidung einer modischen Prüfung unterzogen. Die Unterkunft ist gebucht, der Skipass ebenfalls, das Auto bepackt und los geht es, vom Sofa auf die Piste. Moment! Haben Sie an die Risikoabsicherung gedacht?
Folgende Versicherungen sollten Skifahrer und andere Wintersportler mit im Reisegepäck haben:
Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen, wenn er Dritten Schaden zugefügt hat. Wenn beispielsweise ein Snowboard sich verselbständigt und dabei jemanden verletzt, greift die Haftpflichtversicherung. Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche gehört zum Leistungsspektrum dieser Police. Wichtig ist es hier, auch seine Kinder unbedingt in die private Haftpflichtversicherung mit einzuschließen. Bis zum Alter von sieben Jahren sind Kinder deliktunfähig, also durch eigenes Handeln nicht strafbar zu machen. Wenn Kinder unter sieben Jahren beispielsweise mit dem Schlitten fremdes Eigentum beschädigen, muss die Privathaftpflicht nicht automatisch leisten. Haben die Eltern hingegen ihre Aufsichtspflicht verletzt, werden sie zur Rechenschaft gezogen und haften somit für die durch das Kind verursachten Schäden. In eben solchen Fällen greift der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht.
Eine weitere unabdingbare Versicherung für Skifahrer ist die Unfallversicherung, die schwere Unfälle abdeckt, welche eine Invalidität zur Folge haben. Im Schadensfall kann der Versicherte entweder eine Rente in Anspruch nehmen oder eine Einmalzahlung wählen. Beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung sollten bestimmte Aspekte beachtet werden: So sollten Rettungs- und Bergungskosten in der Police enthalten sein. Auch zusätzliche Reha-Leistungen erweisen sich im Schadensfall als sinnvoll. Mit Assistance-Leistungen erhält man nach einem Unfall Hilfe bei der Bewältigung des Alltags.
Dem Skifahrer wird eine Auslandskrankenversicherung empfohlen, weil die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten bestenfalls in der am Urlaubsort üblichen Höhe zahlt. Dabei wird maximal der Höchstbetrag, der in Deutschland dem regulären Niveau entspricht, übernommen. Genau hier setzt die Auslandskrankenversicherung an und zahlt die entstehende Differenz. In der Regel leistet sie auch den Rücktransport nach Hause – vorausgesetzt er ist medizinisch erforderlich. Einige Versicherer gewähren einen Rücktransport schon dann, wenn er als medizinisch sinnvoll erachtet wird.